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Immer mehr Hauseigentümer konsultieren einen Energieberater. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Energiepreise, mangelnde Behaglichkeit schlecht gedämmter Gebäude, anstehende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen oder sonstige Baumaßnahmen.
Laut neuer Energiesparverordnung (EnEV 2009) müssen Vermieter bzw. Eigentümer bei jedem neuen Miet- und Kaufvertrag auf Wunsch des Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis für dieses Objekt vorlegen. Eingeführt wurde der Energieausweis in zwei Varianten:
A) Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere "Bedarfsausweis" Pflicht.
B) Für Gebäude mit mehr Wohnungen oder jüngeren Baujahres kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Der "Verbrauchsausweis" ist kostengünstiger, liefert allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.
Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt. (Quelle: dena)
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